„Sie scheint sich selbst zu widersprechen.“ So urteilt das Pariser Gericht über Quad9, hier frei übersetzt, und gemeint ist ausgerechnet der Malware-Filter des DNS-Dienstes. Wer weltweit Phishing- und Schadsoftware-Adressen aussortiert, so die Logik, kann auch ein paar Piraterie-Seiten für Frankreich sperren. Am 21. Oktober hat das Tribunal judiciaire de Paris die Schweizer Stiftung deshalb zu einem Zwangsgeld verurteilt, einer Strafe für jeden Tag ohne Sperre. Quad9 antwortet mit dem Abschied: Ab dem 24. November will der Dienst Nutzer in Frankreich nicht mehr bedienen.

DNS-Resolver? Dein Gerät kennt Namen wie sakis.tech, das Internet arbeitet mit Nummern, den IP-Adressen. Der Resolver ist die Auskunft, die dir zum Namen die Nummer nennt. Quad9 ist so eine Auskunft, kostenlos und mit eingebautem Filter: Bekannte Phishing- und Schadsoftware-Adressen gibt sie gar nicht erst heraus.

Für dich in Deutschland ändert sich damit erst mal nichts. Quad9 läuft hier weiter, auch als Upstream in deinem Pi-hole oder AdGuard Home, also als die Auskunft, bei der dein Werbeblocker nachfragt. Einen Handgriff gibt es nur, wenn dein Handy fest auf Quad9 eingestellt ist und du nach dem 24. November nach Frankreich fährst. Die größere Frage steckt dahinter: Was heißt so ein Urteil für die DNS-Dienste, denen du jede aufgerufene Adresse verrätst?

Was beIN Sports in Paris durchgesetzt hat

Geklagt hat beIN Sports France. Der Sender hält in Frankreich die Rechte an der WTA-Tour, der Profiserie im Frauentennis. Schon am 13. Mai hatte dasselbe Gericht Quad9 verpflichtet, illegale Streaming-Seiten für Nutzer in Frankreich unerreichbar zu machen, bis zum letzten Spiel der Saison am 14. November. Anfangs standen sechs Domains auf der Liste. Weil die französische Medienaufsicht ARCOM neue Adressen nachmelden darf, waren es laut Urteil zuletzt 58.

Gesperrt ist laut Quad9 keine davon, und das hat die Stiftung selbst zu Protokoll gegeben: Ihr Technikchef versicherte dem Gericht schriftlich, dass bis zum 25. September keine der Domains blockiert war. Offener kann man vor Gericht kaum sein. beIN verlangte daraufhin 10.000 Euro pro Tag und Domain, bei 58 Domains also 580.000 Euro täglich. Das Gericht setzte 1.000 Euro pro Tag fest, ab dem Urteil bis zum Ende der Sperrfrist am 14. November. Die Berufung, die Quad9 gegen die Anordnung vom Mai eingelegt hat, ändert daran vorerst nichts, denn die Anordnung gilt schon jetzt.

Warum Quad9 lieber aus Frankreich verschwindet

Die Summe allein wäre zu verkraften. Bis zum Saisonende kommen laut Quad9 rund 24.000 Euro zusammen, Anwaltskosten nicht eingerechnet. Das Problem sind die anderen Fälle: Gegen Quad9 laufen nach eigenen Angaben rund 20 weitere Verfahren, und die Zwangsgelder, die daraus noch folgen können, würde die gemeinnützige Stiftung nicht überleben. Damit bleiben drei Wege, und keiner ist bequem.

Schaubild mit drei Wegen für Quad9 nach dem Pariser Urteil: nur für Frankreich sperren scheitert an fehlenden Nutzerdaten, weltweit sperren würde das Urteil auf alle Nutzer ausdehnen, Quad9 wählt den Rückzug aus Frankreich ab 24. November.
Drei Wege, jeder mit Haken: Quad9 entscheidet sich für den Rückzug.

Der naheliegende Weg, nur für Frankreich zu sperren, scheitert an etwas, das Quad9 sonst als Vorzug nennt: Der Dienst führt keine Akten über seine Nutzer. „Wir haben keine Liste französischer Nutzer“, schreibt Quad9. Den Standort müsste die Stiftung aus IP-Datenbanken ablesen, die sie selbst als lückenhaft beschreibt. Wie so etwas ausgeht, hat sie in Deutschland erlebt. Im Streit mit Sony richtete Quad9 eine Geo-Sperre ein, die nur Anfragen von deutschen IP-Adressen traf. Der Kläger kam per VPN trotzdem an die Seite, also mit einer geliehenen Adresse aus einem anderen Land, und nach der Drohung mit einem Ordnungsgeld sperrte Quad9 die Domain weltweit.

Weltweit sperren könnte Quad9 sofort, und das ist der wahre Kern am Argument des Gerichts. Dann gälte die Sperrliste eines französischen Senders aber für alle, die Quad9 fragen, in Hamburg genauso wie in Lyon. Das lehnt Quad9 ab. Bleibt der dritte Weg, den Cisco vorgemacht hat: Ende Juni 2024 stellte Cisco seinen Dienst OpenDNS für Nutzer in Frankreich ein, nach Sperranordnungen gegen Fußball-Streams, die der Sender Canal+ erwirkt hatte.

Ich halte den Rückzug für konsequent, und der Widerspruch, den das Gericht sieht, löst sich beim zweiten Hinsehen auf. Der Malware-Filter gilt für alle gleich, er muss nicht wissen, wo jemand sitzt. Die Tennis-Sperre soll nur in Frankreich greifen, und genau diese Grenze kann ein Dienst nicht sauber ziehen, der seine Nutzer nicht kennt. Wer sie trotzdem verlangt, verlangt am Ende, dass Quad9 seine Nutzer erfasst. Damit wäre genau das weg, wofür man Quad9 überhaupt einträgt.

Paris und Dresden: dieselbe Frage, zwei Antworten

Kann das auch in Deutschland passieren? Ein deutsches Gericht hat die Frage schon einmal beantwortet, mit anderem Ergebnis. Im Dezember 2023 hob das Oberlandesgericht Dresden die Urteile auf, die Sony in den Vorinstanzen gegen Quad9 erstritten hatte.

Paris, Oktober 2026Dresden, Dezember 2023
Wer klagtebeIN Sports France, wegen Tennis-StreamsSony, wegen der Seite canna.to
ErgebnisQuad9 muss sperren, sonst 1.000 Euro pro TagQuad9 haftet nicht als Täter
Der Malware-FilterBeleg, dass Quad9 sperren kannmacht Quad9 nicht zum aktiven Beteiligten

Nach Dresdner Lesart ist ein Resolver ein neutraler Vermittler: Er übersetzt Namen in Nummern und speichert keine Inhalte. Zur Sperre verpflichten kann ihn ein Gericht nur als letztes Mittel, wenn der Rechteinhaber vorher alle anderen Wege ausgeschöpft hat, vom Seitenbetreiber bis zu den Stellen, die Domains und IP-Adressen verwalten. Frankreich dagegen hat im Sportgesetzbuch eigene Sperranordnungen gegen Sport-Piraterie. Die Hürde liegt hierzulande also deutlich höher. Ein Freibrief für immer ist das nicht, es ist der Stand von 2023.

Quad9 auf dem Handy: vor der Frankreich-Reise umstellen

Hier liegt der einzige echte Handgriff. Android kann DNS-Anfragen verschlüsselt an einen festen Anbieter schicken. Die Einstellung heißt „Privates DNS“ und steckt je nach Hersteller unter Netzwerk oder Verbindungen. Steht dort als Anbieter-Name (Hostname) dns.quad9.net, gilt: nur dieser Anbieter, kein anderer. Erreicht das Handy ihn nicht, markiert Android das Netz laut Google als ohne Internetzugang. Einen Rückfall auf das DNS des WLANs gibt es in diesem Modus nicht.

Wie Quad9 Nutzer in Frankreich erkennen will, verrät der Blogpost nicht. Im Hotel-WLAN in Nizza hast du aber eine französische IP-Adresse, und ab dem 24. November musst du damit rechnen, dass Quad9 dort nicht mehr antwortet. Stell „Privates DNS“ deshalb vor der Abreise auf „Automatisch“ oder trag einen anderen Anbieter ein, nach der Rückkehr wieder zurück. Für ein Quad9-Profil auf dem iPhone gilt dieselbe Vorsicht.

Und dein Pi-hole?

Der darf bleiben, wie er ist. Ein Pi-hole in Deutschland fragt Quad9 von hier aus, und für dich gilt kein Pariser Urteil. Wegen dieser Meldung würde ich nichts umbauen: Für dein Heimnetz ist Quad9 heute so brauchbar wie vor einer Woche.

Wer grundsätzlich nicht davon abhängen will, welcher Resolver gerade vor welchem Gericht steht, lässt den Pi-hole mit Unbound selbst nachschlagen. Dann fragt dein Homelab direkt bei den zuständigen Servern nach, ohne Auskunft dazwischen. Den Malware-Filter von Quad9 gibst du dabei ab, diese Arbeit müssen dann Blocklisten im Pi-hole übernehmen. Wie das per Docker Compose läuft, steht in der Anleitung zu Pi-hole und Unbound.

Was die Sperre bringt

Die Liste aus Paris wuchs in gut vier Monaten von sechs auf 58 Adressen. Ob das neue Seiten sind oder alte unter neuem Namen, steht nicht im Urteil. Quad9 argumentiert genau damit: Gesperrte Inhalte tauchen unter anderem Namen wieder auf, und eine Sperre im DNS löscht nichts aus dem Netz. Wer die Streams sucht, trägt einen der tausenden anderen Resolver ein. Draußen bleiben dagegen Menschen in Frankreich, die Quad9 wegen Datenschutz und Malware-Filter gewählt hatten. Nach OpenDNS geht damit der nächste bekannte Resolver.

Für mich sind DNS-Sperren deshalb das falsche Werkzeug. Sie treffen die Auskunft und lassen die Seite stehen.

Welchen Upstream hat dein Pi-hole oder AdGuard Home eingetragen, und wäre so ein Urteil für dich ein Grund zu wechseln? Erzähl's mir in den Kommentaren.

Wer solche Meldungen lieber gesammelt am Wochenende liest: Der Newsletter „Sakis am Sonntag“ bringt die Woche kompakt ins Postfach.

Quellen